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Angaben gemäß § 5 TMG:

KFZ-Sachverständigenbüro
Klaus Meyer (Mitglied im BVSK)

Bühler Strasse 20
D-66130 Saarbrücken

Telefon: +49 (0) 681 88 348-0 
Telefax: +49 (0) 681 88 348-48 

E-Mail: info@sv-meyer.de
Internet: http://www.sv-meyer.de

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1. Inhalt des Onlineangebotes
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Datenschutz

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Website und Ihrem Interesse an unserem Unternehmen. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist für uns wichtig und wir nehmen den Schutz dieser Daten sehr ernst. Wir halten uns daher an die gültigen Datenschutzbestimmungen in all unseren geschäftlichen Prozessen. Unsere Datenschutzerklärung erstreckt sich nicht auf die Webseiten anderer Anbieter, mit denen wir ggfs. verlinkt sind. Mit dem Besuch unserer Website willigen Sie in die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ein und erklären sich mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung einverstanden.

Begriffsbestimmungen
Diese Datenschutzerklärung beruht auf den Begrifflichkeiten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

Sachverständigenbüro
Klaus Meyer
Bühler Straße 20
66130 Saarbrücken
Tel. +49 (0)681 88 34 80 
Fax +49 (0)681 88 3 48 48 
info@sv-meyer.de

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt. Diesen können Sie wie folgt erreichen:

Klaus Meyer
Bühler Straße 20
66130 Saarbrücken
Tel. +49 (0)681 88 34 80 
Fax +49 (0)681 88 3 48 48 
info@sv-meyer.de

Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im rechtmäßigen Rahmen der einschlägigen Rechtsnormen und ggfs. Ihrer Einwilligung. Personenbezogene Daten sind all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf die Person erlauben.

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Besuch der Website
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert.

Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

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Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website
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  • zu weiteren administrativen Zwecken

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie weiter unten in dieser Datenschutzerklärung.

Nutzung unseres Kontaktformulars
Sofern Sie Ihre Anfragen über unser Kontaktformular an uns richten ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.

Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

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Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  • Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
  • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist

Cookies
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Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.

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Analyse-Tools
Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen.

Betroffenenrechte
Da wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, haben Sie die nachstehenden Rechte:

Auskunftsrecht
Sie können gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

Berichtigung
Sie können gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

Löschung
Sie können gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Einschränkung
Sie können gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

Datenübertragbarkeit
Sie können gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

Widerrufsrecht
Sie können gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen.
Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.

Beschwerderecht
Sie können sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an uns.

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an uns übermittelt. Schließen wir einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Datensicherheit
Wir bedienen uns im geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf unser er Website von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

Stand März 2018

Der unverschuldete Unfall

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Ihnen als Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen freien/unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind von dem Schädiger und somit von der gegnerischen Versicherung erstattungspflichtig. Der Schaden an ihrem Fahrzeug muss die Bagatellschadengrenze von 1.000,00 Euro überschreiten (ansonsten ist ein Kostenvoranschlag ausreichend). Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen.

Abrechnungsmöglichkeiten eines Unfallschadens:

Ihnen als Geschädigter steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner / Versicherung des Unfallgegners auf der Basis des von uns erstellten Schadengutachtens erstatten zu lassen (dies ist die sogenannte fiktive Abrechnung). Bei der fiktiven Abrechnung ist einiges zu beachten, aber hierüber klaren wir Sie gerne auf.

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen (Reparatur und Werkstatt). Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie es sich aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeugs, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, ist in jedem Gutachten von uns ausgewiesen.

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.

Nicht außer Acht lassen dürfen Sie eine eventuell anfallende Wertminderung (ob diese anfällt, kommt auf verschiedene Faktoren wie Art der Beschädigung, Alter des Fahrzeugs, Kilometerlaufleistung etc. an; dies wird Ihnen jedoch im Detail von unseren Kfz-Sachverständigen erläutert.

Der Totalschaden

Im Haftpflichtschadenfall (unverschuldeter Unfall) spricht man von einem Totalschaden, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen (100% Fall).
Hier erläutert ist ebenfalls der Totalschaden im 130% Fall zum Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs

Wenn Sie als Geschädigter ein besonderes Interesse an der weiteren Nutzung haben (Integritätsinteresse) können Sie bis 130% des Wiederbeschaffungswertes (der Wert den lhr Fahrzeug vor dem Unfall hatte / wird natürlich von meinem aufnehmenden Kfz-Sachverständiger ermittelt), als Wiederherstellungsaufwand (Reparaturkosten zuzüglich gegebenenfalls anfallender Wertminderung) geltend machen (130% Fall).

Dies setzt aber voraus, dass das Fahrzeug im Rahmen der Gutachtenvorgabe umfassend sach- und fachgerecht repariert wird und im Regelfall mindestens noch sechs Monate weiter vom Geschädigten benutzt wird.

In jedem Fall wird bei einem Totalschaden der Restwert (Wert des verunfallten Fahrzeuges, der über mein Büro anhand von Angeboten durch Restwertaufkäufer ermittelt wird) abgezogen. Maßgebend ist der Restwert, der am regionalen, allgemeinen Markt zu erzielen ist. Unter der Einbeziehung von Wiederbeschaffungswert und Restwert ergibt sich der Begriff Wiederbeschaffungsaufwand.

Nach allem ist daher immer der 100% Fall und der 130% Fall zu unterscheiden.

Sind die voraussichtlichen Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, können Sie immer auf Basis der voraussichtlichen Reparaturkosten fiktiv abrechnen. Es muss nur, sofern betroffen, die Verkehrs- und Betriebssicherheit wieder hergestellt werden. Die Art und Ausführung der Reparatur spielen keine Rolle. Natürlich beraten wir auch hier.

Ist der voraussichtliche Wiederbeschaffungsaufwand über dem Wiederbeschaffungswert und noch unterhalb der 300/ Grenze, können Sie auch fiktiv (nach Gutachten) abrechnen, wobei die vollumfängliche Reparatur sach- und fachgerecht ausgeführt und die 6-Monats-Frist zu beachten ist.

Nicht außer Acht lassen möchte ich den Hinweis auf die Anwendung des Quotenrechts

Nicht jeder Unfall kann anfänglich klar in Schuld oder Unschuld kategorisiert werden, hier gibt es die Möglichkeit bei Anlastung einer Teilschuld das Quotenrecht anzuwenden. An dieser Stelle mehr als diese Information zu geben, wurde jedoch zu weit führen. Aber natürlich klaren wir Sie als unseren Kunden im Bedarfsfall hierüber detailliert auf.

Sie rufen uns unter 0681 883480 an

ich bin mit meinem Team Ihr Ansprechpartner im gesamten Saarland und in Rheinland-Pfalz

  • wir sprechen einen Ihnen angenehmen Termin und Ort mit Ihnen ab (gerne auch abends, samstags, sonntags oder feiertags sind kein Problem)
  • wir erstellen das Gutachten innerhalb 1-2 Tage und verteilen dies an Sie, die Versicherung und natürlich, sofern von Ihnen eingeschaltet an einen Rechtsanwalt

Mein Versprechen an Sie:

Sofern durch irgendwelche Umstände von der gegnerischen Versicherung mein Gutachtenhonorar nicht gezahlt wird: (Beispiel: Der Gegner, der Ihren Unfall verschuldet hat, versäumt seine Versicherungsprämie zu zahlen und die Versicherung ist nicht eintritt pflichtig / oder Teilschuld etc.) dann brauchen Sie bei mir nichts zu zahlen; das Gutachtenhonorar wird storniert.

Reparatur und Werkstattwahl

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Freie Wahl der Reparaturwerkstatt:

Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens mit der Unfallreparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges zu beauftragen.

Die Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens stellt sicher, dass später keine Probleme bei der Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten und dient gleichermaßen dem Werterhalt Ihres Fahrzeuges. Sowohl die hochqualifizierten Mitarbeiter als auch die modernste technische Ausstattung der Werkstatt Ihres Vertrauens ermöglichen diese Versprechen. Ihr Autohaus wird dahin gehend regelmäßig vom Fahrzeughersteller sowie von unabhängigen Institutionen überprüft. Auch Reparaturbetriebe, die kein Servicevertrag mit einem Hersteller oder Importeur haben (ZKF Betriebe-Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik) verfügen über das nötige Know-how, Unfallreparaturen sach- und fachgerecht zu beheben.

Nutzungsausfall und Entschädigung

Die Erstattung eines Nutzungsschadens (Leihwagen oder Nutzungsausfallentschädigung) setzt voraus, dass tatsächlich ein Nutzungsschaden vorlag (keine fiktive Abrechnung möglich).

Während der unfallbedingten Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie als Geschädigter / Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges. Die Versicherung des Unfallverursachers ist im Rahmen ihrer Haftung verpflichtet, Ihnen die dafür entstehenden Mietwagenkosten zu ersetzen, sofern sich diese im marktüblichen Rahmen bewegen. Selbst im Falle eines Totalschadens, den Sie nicht reparieren lassen, haben Sie das Recht ein Unfallersatzfahrzeug anzumieten, bis Sie ein Ersatzfahrzeug gefunden haben (üblicherweise wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen). Ihre Werkstatt / Ihr Autohaus oder die seriöse Autovermietung, wird Ihnen das passende Leihfahrzeug zu den üblichen und erstattungsfähigen Konditionen anbieten. Falls Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, zum Beispiel, weil Sie diesen nur sehr selten und für äußerst geringe Fahrtstrecken benötigen würden, haben Sie alternativ die Möglichkeit bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die so genannte Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung für PKW reicht derzeit von Gruppe Klasse A = 23,00 Euro bis Gruppe Klasse L =  175,00 Euro.

Zu beachten ist, dass nach der überwiegenden Rechtsprechung ein Fahrzeug, das älter als fünf Jahre ist, eine Gruppe abgestuft wird und ein Fahrzeug, das älter als zehn Jahre ist, zwei Gruppen abgestuft wird.

Europäischer Unfallbericht

Kostenlos zum Herunterladen und Ausdrucken

Sie haben vor, mit dem Auto ins Ausland zu fahren, dann ist es auf jeden Fall ratsam, den europäischen Unfallbericht mitzuführen. 

Dieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, denn bei einem Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich festhalten. 

Der europäische Unfallbericht erleichtert Ihnen, den Unfallhergang präzise und genau zu dokumentieren. 

Der europäische Unfallbericht hilft Ihnen dabei. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Drucken Sie den Unfallbericht zweimal aus, und legen Sie beide Exemplare in das Handschuhfach. Im Ernstfall hilft Ihnen der Unfallbericht bei der schnellen Schadensregulierung.
  • Ideal wäre es, wenn Sie eine Kamera im Fahrzeug haben, dann könnten Sie den Unfallhergang auch im Bild festhalten. Hierbei genügt z.B. eine Einwegkamera, die Sie nach Gebrauch wegwerfen können.
  • Zum Schluss lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. (Die Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis.)

 

Unfallbericht zum Herunterladen (PDF)

Sie brauchen Hilfe? Rufen Sie uns direkt an 0681 88 34 80

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