Reifendruckkontrollsysteme werden Pflichtausstattung

Reifendruckkontrollsysteme bald Pflicht

Neue Fahrzeuge müssen ab dem 01. November 2014 mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgerüstet sein.

Die „Direkten Kontrollsysteme“ haben in jedem Rad einen Drucksensor und senden die gemessenen Daten per Funk an eine Auswerteeinheit. Hier benötigt jeder Radsatz, z. B. auch die Winterräder, seine eigenen Sender. Nach jetzigem Kenntnisstand sollen die Batterien der Sender nach etwa 4 bis 6 Jahren verbraucht sein und können noch nicht einzeln ersetzt werden.

Die „Indirekten Kontrollsysteme“ nutzen die bereits im Fahrzeug vorhandenen ABS-Sensoren und melden ausschließlich bei sich drehenden Rädern einen Luftmangel leicht zeitverzögert an.

Jedes System hat Vor- und auch Nachteile. Eines der beiden Reifendruckkontrollsysteme muss dann jedoch in jedem neuen Fahrzeug verbaut sein und auch funktionieren. Spätestens bei der Hauptuntersuchung wird die Funktion im Rahmen der Systemdatenprüfung kontrolliert.